{"id":849,"date":"2009-01-15T10:00:56","date_gmt":"2009-01-15T08:00:56","guid":{"rendered":"http:\/\/www.labut.at\/?p=849"},"modified":"2009-01-15T10:00:56","modified_gmt":"2009-01-15T08:00:56","slug":"rauchfreies-osterreich-ansichtssache","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.labut.at\/rauchfreies-osterreich-ansichtssache\/","title":{"rendered":"Rauchfreies \u00d6sterreich? – Ansichtssache"},"content":{"rendered":"
Willkommen zur zweiten Ausgabe meiner neu gestalteten Kolumne \u201eAnsichtssache\u201c, die ich heute der vieldiskutierten neuen Rauchergesetzgebung in \u00d6sterreich widmen m\u00f6chte. Mit 1. J\u00e4nner ist in \u00d6sterreich die Novelle zum Tabakgesetz in Kraft getreten, die einen umfassenderen Nichtraucherschutz in der Gastronomie gew\u00e4hrleisten soll.
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\nDas Gesetz sieht generell f\u00fcr alle Betriebe \u2013 vom Gasthaus bis zum Cafe, vom Imbisslokal bis zur Diskothek \u2013 entsprechende Rauchverbote vor. Man wollte aber offenbar nicht nach irischen, franz\u00f6sischen oder italienischen Vorbild ein generelles Rauchverbot verh\u00e4ngen sondern schaffte, durchaus \u00e4hnlich wie in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern, zahlreiche Ausnahmebestimmungen, deren Sinnhaftigkeit nun f\u00fcr regen Gespr\u00e4chsstoff sorgen. So d\u00fcrfen Lokale, die \u00fcber eine Verabreichungsfl\u00e4che von bis zu 50 Quadratmeter verf\u00fcgen ihr Lokal weiterhin als \u201eRaucherlokal\u201c f\u00fchren, wobei eine entsprechende Kennzeichnung im Eingangsbereich zwingend vorgeschrieben ist. F\u00fcr Lokale bis 80 Quadratmeter kann dies ebenso gelten, wenn aus bau- oder denkmalschutzrechtlichen Gr\u00fcnden die Schaffung eines Raucherbereiches nicht m\u00f6glich scheint. Aber auch alle anderen Gastronomiebetriebe sind nicht gezwungen ihr Lokal g\u00e4nzlich zur rauchfreien Zone zu erkl\u00e4ren. Hierf\u00fcr w\u00e4re aber zwingend ein Raucherbereich zu schaffen, der nicht mehr als 50 Prozent der Gesamtfl\u00e4che ausmachen darf und vor allem r\u00e4umlich getrennt sein muss.<\/p>\n
Die r\u00e4umliche Abtrennung ist ein durchaus heikler Punkt. Es gilt demnach nicht mehr als Nichtraucherzone, wenn, wie teilweise bisher, in einem gro\u00dfen Raum zwei Tische mit einem Nichtraucher-K\u00e4rtchen verziert werden \u2013 was nat\u00fcrlich f\u00fcr den Schutz der Nichtraucher ohnehin nicht \u00e4u\u00dferst sinnvoll war. F\u00fcr Lokale die bereits einen Umbau bei der Baubeh\u00f6rde beantragt haben gilt eine \u00dcbergangsfrist bis Juli 2010. Nat\u00fcrlich stellen die daf\u00fcr notwendigen Umbauma\u00dfnahmen nicht nur einen finanziellen Aufwand f\u00fcr den Gastronom dar, sondern sind m\u00f6glicherweise schwer realisierbar bzw. k\u00f6nnten sie erhebliche Einschnitte in das Gesamtbild des Lokals darstellen.<\/p>\n
Diese als Gesetz bereits in Kraft getretene Einschr\u00e4nkung basiert in erster Linie auf gesundheitspolitischen Motiven. Man wird sich zwar wahrscheinlich bewusst gewesen sein, dass man einen starken Raucher durch diese Ma\u00dfnahme kaum zum Nichtraucher bekehren wird k\u00f6nnen. Es ist zwar nicht zu leugnen, dass ein bestimmter Anteil der Raucher sich von seinem \u201eLaster\u201c gerne befreien w\u00fcrde, doch ist dies eine pers\u00f6nliche Entscheidung und kaum mit Restriktionen zu erreichen. Es gehe aber auch vielmehr um den Nichtraucherschutz inklusive Arbeitnehmerschutz f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten in der Gastronomie. Diese Absichten sind aus meiner Sicht auch durchaus zu begr\u00fc\u00dfen, da nicht nur der \u201ekalte Rauch\u201c erwiesenerma\u00dfen eine Gesundheitsgef\u00e4hrdung darstellt, sondern auch die entstehende Geruchsbel\u00e4stigung \u2013 ich wei\u00df, die meisten w\u00fcrden es Gestank nennen \u2013 nicht jedermanns Sache ist. Irgendwie verst\u00e4ndlich! Auch bisher w\u00e4re es nat\u00fcrlich jedem Gastronomen frei gestanden sein Lokal rauchfrei zu f\u00fchren, doch waren dies eher die Ausnahmen. Aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden. Auch wieder irgendwie verst\u00e4ndlich!<\/p>\n
All zu viel habe ich in den Lokalen in Wien in den letzten beiden Wochen vom Inkrafttreten des neuen Tabakgesetzes noch nicht gemerkt \u2013 die einen Lokale ignorieren es (noch), die anderen setzen auf die geltenden \u00dcbergangsfristen. Laut einer Umfrage des Linzer market-Instituts glauben 53 Prozent der Befragten, dass die Bestimmungen auch k\u00fcnftig nicht zur Anwendung kommen w\u00fcrden. Zu dieser knappen Mehrheit kann ich mich bestimmt nicht z\u00e4hlen. Es ist schlie\u00dflich ein Gesetz in Kraft getreten, dass letztlich auch exekutiert werden wird und zuwiderhandelnden Wirten Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro und dem Gast immerhin noch bis zu 1.000 Euro abverlangen kann. Dies wird kaum jemand riskieren wollen, 76 Prozent der Gastronomen w\u00fcrden laut Umfrage auch bereits an der Umsetzung einer gesetzeskonformen L\u00f6sung arbeiten.<\/p>\n
Das Thema scheint derzeit noch etwas vielschichtig zu sein. Da gibt es vor allem bei den Betreibern von Pubs und Beisln die Sorge, dass das Verbannen der Raucher dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, diese auch als G\u00e4ste zu verlieren, weil diese dann nur mehr ihre Privatparties feiern w\u00fcrden. Ich denke, diese Bef\u00fcrchtung ist etwas \u00fcberzogen \u2013 Einschnitte f\u00fcr gewisse Lokale sind aber nat\u00fcrlich denkbar. Man h\u00f6rt dann vereinzelt, dass die bef\u00fcrchteten wirtschaftlichen Probleme in den bereits rauchfreien L\u00e4ndern wie etwa Irland nicht in dramatischen Ausma\u00df aufgetreten w\u00e4ren. Ich k\u00f6nnte erwidern, dass man hier die Gastro-Struktur des Landes nicht unber\u00fccksichtigt lassen darf \u2013 diese w\u00e4re am ehesten vergleichbar mit Deutschland, wo die Nichtraucherschutzbestimmungen ebenso noch mit zahlreichen Ausnahmebestimmungen verziert sind und f\u00fcr Diskussionsstoff sorgen.<\/p>\n
Die heimische politische Landschaft ist gespalten. W\u00e4hrend Landeshauptfrau Burgstaller seit kurzem f\u00fcr ein generelles Rauchverbot in Lokalen eintritt warnt Gesundheitsminister St\u00f6ger vor einer \u201cvorschnellen Beurteilung\u201d der derzeitigen gesetzlichen Situation. Unter der Bev\u00f6lkerung sollen laut einer aktuellen Umfrage derzeit 58 Prozent gegen ein generelles Rauchverbot sein. Vereinzelt wird auch heftig dar\u00fcber spekuliert, dass die EU unter Berufung auf die Arbeitnehmerschutzbestimmungen mittelfristig ein europaweites generelles Rauchverbot in der Gastronomie verh\u00e4ngen k\u00f6nnte. Pers\u00f6nlich w\u00fcrde ich eine derartige Vorgangsweise doch zu stark als Bevormundung interpretieren und nicht begr\u00fc\u00dfen. Ich m\u00f6chte auch nicht dar\u00fcber spekulieren, wie wahrscheinlich ein derartiges Vorgehen der EU ist \u2013 ich bin mir aber gewiss, dass auch dies zu keinem Untergang der Gastronomie f\u00fchren sondern mittelfristig zur Normalit\u00e4t werden w\u00fcrde.<\/p>\n
Pedro<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Willkommen zur zweiten Ausgabe meiner neu gestalteten Kolumne „Ansichtssache“, die ich heute der vieldiskutierten neuen Rauchergesetzgebung in Österreich widmen möchte. … <\/p>\n