{"id":329,"date":"2011-01-11T16:41:35","date_gmt":"2011-01-11T14:41:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.labut.at\/?p=329"},"modified":"2011-01-11T16:41:35","modified_gmt":"2011-01-11T14:41:35","slug":"gedanken-zum-nichtraucherschutz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.labut.at\/gedanken-zum-nichtraucherschutz\/","title":{"rendered":"Gedanken zum Nichtraucherschutz – Ansichtssache"},"content":{"rendered":"
Am 1. Januar 2009 wurde das \u00f6sterreichische Tabakgesetzt dahingehend novelliert, da\u00df das Rauchen in R\u00e4umen \u00f6ffentlicher Orte sowie in Gastronomiebetrieben verboten oder stark eingeschr\u00e4nkt wurde. Der Gesetzgeber erlie\u00df f\u00fcr die Gastronomie eine \u00dcbergangsfrist, die am 1. Juli 2010 zu Ende gegangen war. Seither mu\u00df mindestens die H\u00e4lfte der Lokalfl\u00e4che als Nichtraucherzone gekennzeichnet sein, wobei eine r\u00e4umliche Trennung zum Raucherbereich vorgeschrieben ist. In Verhandlungen haben die Gastronomen in \u00d6sterreich aber auch einige Ausnahmegenehmigungen erwirkt. Lokale mit einer Fl\u00e4che von weniger als 50 m2 d\u00fcrfen sich zum Raucherlokal erkl\u00e4ren und sind von der vorgeschriebenen r\u00e4umlichen Trennung ausgenommen. Die 50 m2-Grenze erh\u00f6ht sich auf 80 m2 wenn die notwendigen baulichen Ma\u00dfnahmen aus denkmalschutzrechtlichen oder anderen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich erscheinen.
\n
\nEs sei nat\u00fcrlich erw\u00e4hnt, da\u00df \u00d6sterreich in Sachen Nichtraucherschutz in der Gastronomie auch nach der j\u00fcngsten Gesetzes\u00e4nderung noch eine relativ restriktionsfreie Politik f\u00e4hrt. Zahlreiche L\u00e4nder wie etwa Frankreich, Irland oder Italien haben schon teilweise vor Jahren ein generelles und ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie erlassen. In Deutschland wird der Nichtraucherschutz von den einzelnen Bundesl\u00e4ndern unterschiedlich gehandhabt. Erst vor wenigen Wochen hat in Bayern eine Volksabstimmung dazu gef\u00fchrt da\u00df im benachbarten Freistaat mit 1. August 2010 ein bedingungsloses Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft treten wird. Ich h\u00e4tte ehrlichgesagt mit diesem Ausgang in Bayern nicht gerechnet, wobei die geringe Wahlbeteiligung von gerade mal 37,7 Prozent f\u00fcr mich zeigt, das die Anh\u00e4nger einer restriktiven Rauchergesetzgebung offenbar besser mobilisieren konnten. Andererseits vermuten so manche, da\u00df es ohnehin nur mehr eine Frage der Zeit w\u00e4re bis die Europ\u00e4ische Union ein generelles Rauchverbot f\u00fcr die Gastronomie verordne.<\/p>\n
Ich m\u00f6chte nat\u00fcrlich nicht bestreiten, da\u00df das Rauchen sch\u00e4dlich ist und jedes Jahr Tausende Todesopfer fordert. Das mu\u00df aber jedem Raucher auch bewu\u00dft sein und letztlich geht es bei der Sache auch um kein generelles Gesundheitsprogramm sondern um den Nichtraucherschutz. Zweifellos hatten es Nichtraucher in so manchen Lokalen schwer sich vom Zigarettengestank fern zu halten. Andererseits hatte jeder Wirt seit jeher die M\u00f6glichkeit sein Lokal als rauchfrei zu erkl\u00e4ren, was soweit mir bekannt kaum geschehen ist. Letztlich hat der Gastronom auch wirtschaftliche Interessen zu vertreten, denen eine solche Verordnung wohl zuwidergelaufen w\u00e4re. Ich denke auch, da\u00df ein generelles Rauchverbot in \u00d6sterreich zwar die gehobene Gastronomie kaum treffen, sehr wohl aber so manches kleine Cafe-Pub oder auch die legend\u00e4re Kneipe an den Rand der Existenzf\u00e4higkeit dr\u00e4ngen w\u00fcrde. Der Vergleich mit den L\u00e4ndern, die bereits ein restriktives Rauchverbot verh\u00e4ngt haben hat f\u00fcr mich nur eine bedingte Aussagekraft, da ich deren Lokalstruktur nicht immer f\u00fcr vergleichbar halte. Auch die Gastronomievertreter f\u00fcrchten, da\u00df manche Stammtische in private R\u00e4umlichkeiten verlagert werden k\u00f6nnten.<\/p>\n
Die eingangs erw\u00e4hnten Ausnahmeregelungen des \u00f6sterreichischen Tabakgesetzes haben in der \u00d6ffentlichkeit eine interessante Diskussion ausgel\u00f6st, die teils darauf hinausl\u00e4uft dass das Tabakgesetz eine bestimmte Ungleichbehandlung forciert und nur ein striktes Rauchverbot f\u00fcr Klarheit sorgen w\u00fcrde. Tats\u00e4chlich habe ich bei Lokalbesuchen in den vergangenen Wochen keine gro\u00dfen \u00c4nderungen in der Raucherkultur feststellen k\u00f6nnen. Ein mir bekanntes Lokal im 2. Wiener Gemeindebezirk etwa hat einen rund 15 m2 gro\u00dfen Teil seines Lokals zum \u201ePrivatzimmer\u201c erkl\u00e4rt, wodurch die Restfl\u00e4che weniger als 50 m2 ausmachen w\u00fcrde. Ob dieses Vorgehen rechtlich zul\u00e4ssig ist stelle ich stark in Zweifel. Die Gemeinden haben auch nicht vor das neue Gesetz selbst zu exekutieren, sondern vertrauen auf Anzeigen von Privatpersonen, auch wenn mir die Regelung, die letztlich gewisserma\u00dfen auf ein Denunziantentum ausgerichtet ist nur wenig behagt.<\/p>\n
Letztlich bin und bleibe ich in der \u2013 wohl bestimmt nicht weltbewegenden \u2013 Frage des Nichtraucherschutzes gespalten. Auf der einen Seite ist es begr\u00fc\u00dfenswert den Nichtraucher vor Zigarettenrauch zu sch\u00fctzen, andererseits bin ich mir nicht sicher wieweit es Aufgabe des Gesetzgebers sein kann Vorschriften f\u00fcr die Unterhaltungsbranche zu erlassen, weil aus meiner Sicht auch damit die Eigenverantwortung des Menschen konterkariert wird.<\/p>\n
Pedro<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Am 1. Januar 2009 wurde das österreichische Tabakgesetzt dahingehend novelliert, daß das Rauchen in Räumen öffentlicher Orte sowie in Gastronomiebetrieben … <\/p>\n